Fluglotsen …
… können die Piloten auf ihren Flügen in vielfacher Weise unterstützen – auch wenn die Piloten den Flug ganz selbständig nach Sichtflugregeln durchführen, wie auf den beiden vorangehenden Seiten beschrieben.
Man kann einen Flug aber auch (ganz oder teilweise) mit Unterstützung durch die Flugsicherung (also die Fluglotsen) planen und durchführen. Bei solchen Flügen richtet sich der Pilot nur nach den Instrumenten im Flugzeug und nach den Anweisungen der Fluglotsen, die es ihm möglich machen, das Flugzeug sicher zu steuern und den geplanten Flugweg einzuhalten – sogar ohne Sicht nach draußen, also auch durch Wolken. Der Flugweg führt über Wegpunkte („Waypoints“), die durch Funkfeuer oder Geräte zur Satellitennavigation festgelegt sind (siehe Karten-Beispiel ganz unten). Diese Art zu fliegen nennt man Instrumentenflug. Für den Instrumentenflug gelten zusätzliche Regeln, die so genannten Instrumentenflugregeln (IFR, Instrument Flight Rules). Während des Fluges wird der Pilot über Funk von Fluglotsen betreut. Trotzdem muss er in Lufträumen, in denen auch VFR-Flieger unterwegs sein können, nach anderen Flugzeugen Ausschau halten!
Für IFR-Flüge brauchen Piloten eine zusätzliche Ausbildung und die Flugzeuge eine umfangreiche Ausrüstung. Und für jeden Flug ist eine Freigabe durch die Flugsicherung nötig.
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