Die EU-Kommission hat die Regeln für die Ausstellung von Segelfluglizenzen aus dem Teil FCL der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 herausgelöst und mit der Durchführungsverordnung 2020/358 ein eigenes Regelwerk geschaffen. Die wichtigsten Vorteile und Veränderungen dieses ab 8. April 2020 gültigen Teil SFCL oder Sailplane Rule Book im Überblick:

Alle bisherigen Lizenzen (SPL und LPL(S)) und Berechtigungen bleiben gültig.

Die bisherige Ausbildung wird anerkannt.

Künftig wird nur noch die vollwertige SPL ausgestellt.

Die bisherigen LAPL-Vorteile können über das LAPL-Medical weiter genutzt werden.

Künftig ist das „LAPL-Tauglichkeitszeugnis“ für alle Segelfluglizenzen ausreichend, auch für Segelfluglehrer.

Eine erleichterte Basis-Kunstflugausbildung wird eingeführt.

Bei Flügen in der Platzrunde können die persönlichen Dokumente am Startplatz bleiben.

Die Schulung vom Fußgänger zum SPL-TMG-Piloten wird ermöglicht.

Eigenstarter und TMG-Piloten erhalten erleichterte Bedingungen zur fortlaufenden Flugerfahrung.

Für Segelfluglehrer fällt die Kompetenzbeurteilung durch Prüfer weg. Stattdessen muss er seine Schulungsfertigkeiten gegenüber einem vom Ausbildungsleiter der ATO/DTO bestimmten Fluglehrer-Lehrer (FII) demonstrieren. Die ATO’s und DTO’s müssen also entsprechende Fluglehrer-Lehrer bestimmen.

Der Pilot darf Gastflüge grundsätzlich erst nach einem Schulungsflug mit  Segelfluglehrer sowie mind. 10 h oder 30 Starts und Landungen nach Scheinerhalt durchführen.

>>> Detailfragen werden in den FAQ beantwortet, die auf der Website des DAeC als PDF zum Download zur Verfügung stehen.

>>> Durchführungsverordnung (EU) 2020/358 der Kommission

 



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