Die EU-Kommission hat die Regeln für die Ausstellung von Segelfluglizenzen aus dem Teil FCL der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 herausgelöst und mit der Durchführungsverordnung 2020/358 ein eigenes Regelwerk geschaffen. Die wichtigsten Vorteile und Veränderungen dieses ab 8. April 2020 gültigen Teil SFCL oder Sailplane Rule Book im Überblick:
Alle bisherigen Lizenzen (SPL und LPL(S)) und Berechtigungen bleiben gültig.
Die bisherige Ausbildung wird anerkannt.
Künftig wird nur noch die vollwertige SPL ausgestellt.
Die bisherigen LAPL-Vorteile können über das LAPL-Medical weiter genutzt werden.
Künftig ist das „LAPL-Tauglichkeitszeugnis“ für alle Segelfluglizenzen ausreichend, auch für Segelfluglehrer.
Eine erleichterte Basis-Kunstflugausbildung wird eingeführt.
Bei Flügen in der Platzrunde können die persönlichen Dokumente am Startplatz bleiben.
Die Schulung vom Fußgänger zum SPL-TMG-Piloten wird ermöglicht.
Eigenstarter und TMG-Piloten erhalten erleichterte Bedingungen zur fortlaufenden Flugerfahrung.
Für Segelfluglehrer fällt die Kompetenzbeurteilung durch Prüfer weg. Stattdessen muss er seine Schulungsfertigkeiten gegenüber einem vom Ausbildungsleiter der ATO/DTO bestimmten Fluglehrer-Lehrer (FII) demonstrieren. Die ATO’s und DTO’s müssen also entsprechende Fluglehrer-Lehrer bestimmen.
Der Pilot darf Gastflüge grundsätzlich erst nach einem Schulungsflug mit Segelfluglehrer sowie mind. 10 h oder 30 Starts und Landungen nach Scheinerhalt durchführen.
>>> Detailfragen werden in den FAQ beantwortet, die auf der Website des DAeC als PDF zum Download zur Verfügung stehen.
>>> Durchführungsverordnung (EU) 2020/358 der Kommission
Vortragsreihe zur Flugsicherheit: „ALLES FLUSI“
Petition: → gegen Flugplatzschließung Salzgitter