Die Angaben auf dieser und der folgenden Seite sind ohne Gewähr. Einzig rechtsverbindlich sind die aktuelle AIP, NOTAMs und NfLs. Karten EDFC aus AIP VFR
Bitte beachten Sie die aktuellen Infos vom TWR » Seite 2
Unser Flugplatz liegt unterhalb Luftraum C mit der Untergrenze 3500′.
Segelflugbetrieb am Platz beachten!
Überflug der umliegenden Ortschaften, des Freizeitgeländes und der Parkanlage Schönbusch östlich der Platzrunde unbedingt vermeiden!
Mindest-Überflughöhe über die Straßen im Westen (60 ft GND) und Osten (50 ft GND) strengstens beachten!
Bilder vom Flugplatz: » Web-Album 2009 » Web-Album 2020 » Webcams
Flugplatzbenutzungsordnung: » PDF
Kennung: EDFC
Lage: 7 km südwestlich von Aschaffenburg; Koordinaten 49°56’24″N 9°03’49″E; Höhe über NN 125 m = 410 ft
GAFOR: Gebiet 45
Kontakt Luftaufsicht: Tel. +49 6o26 4933 Fax +49 6o26 9936o6 e-Mail tower(∝)fsca.de
Kontakte allgemein: » mehr
Frequenz/Kanal: Aschaffenburg RADIO Kanal 132.430
Betriebszeiten: Während der Sommerzeit täglich von 08.00 Uhr LT bis Sonnenuntergang (sunset), während der Winterzeit täglich von 08.00 bis 20:00 Uhr LT
Zulassung: Verkehrslandeplatz für Flugzeuge bis 3500 kg Höchstabfluggewicht (5700 kg*), Hubschrauber bis 5700 kg, Motorsegler, Segelflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge, Ballone**mit vorheriger Genehmigung des Platzhalters
Einrichtungen: Landebahnbefeuerung und PAPI (optische Anflughilfe, nur Landerichtung 26)
Start-/Landebahnen: 840 m x 20 m, Asphalt, versetzte Schwellen: Richtung 08: Startrollstrecke 780 m, Landerollstrecke 653 m Richtung 26: Startrollstrecke 780 m, Landerollstrecke 704 m Grasbahn für Segelflugzeuge (Flugzeuge u.a. nach Genehmigung durch den Platzhalter) südlich der Asphaltbahn.
Grenzkontrolle, Zollabfertigung:
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Passkontrolle bei Abflug/Ankunft in/aus Nicht-Schengen-Staaten: Anmeldung bei der Luftaufsicht standardmäßig » online (siehe Kasten rechts), nur in Ausnahmefällen telefonisch, möglichst 24 h, spätestens 2 h vor Abflug bzw. Ankunft. Zollabfertigung bei Abflug/Ankunft in/aus Ländern, die nicht dem Zollgebiet der EU angehören: Anmeldung wie oben, möglichst 24 h, spätestens 3 h vor dem Flug Siehe auch Seite 2!
IFR Ab- und Anflüge: Siehe Seite 2!
Tankstelle: Super Plus, AVGAS100LL, JET A1; Öl 80/100, W 80/100, 15 W-50, Turbo Öl
Towermannschaft – Beauftragte für Luftaufsicht (BfL): Manfred Brychcy, Michael Görz, Olaf Meindl, Alexander Nüßlein, Kevin Praschma
Landegebühren für LFZ mit erhöhtem Schallschutz, Beispiele: LFZ bis 1000 kg MTOW (auch Motorsegler und UL) 7,50 EUR LFZ bis 1200 kg MTOW 10,00 EUR LFZ bis 1400 kg MTOW 12,50 EUR Zuschlag bei fehlendem Schallschutz: 50% Rabatt auf Schulflüge außer Sa, So und an Feiertagen: 40%
Bezahlung per ist möglich.
Übrigens: Für Oldtimer (vor Baujahr 1960 und unter 1200 kg MTOW) ist die erste Landung an einem Tag gebührenfrei!
» Landegebührenordnung, MWSt-Satz 19%
Abstellgebühren pro Tag im Freien, Beispiele: LFZ bis 1200 kg MTOW (auch Motorsegler und UL) 4,13 EUR
Hallenplätze: Es sind Hallenplätze für Flugzeuge aller Größenordnungen im Rahmen der Flugplatzzulassung vorhanden. Bitte richten Sie Ihre Anfrage betreffs Verfügbarkeit an den Vorstand! Für kurzzeitige Unterstellung ist Hallenplatz nur sehr beschränkt verfügbar – bei Bedarf (z.B. für Oldtimer) bitte vorher anfragen!
Besondere Vögel zu Gast