Flugplatzdaten, allgemeine Informationen

Die Angaben auf dieser und der folgenden Seite sind ohne Gewähr.
Einzig rechtsverbindlich sind die aktuelle AIP, NOTAMs und NfLs.
Karten EDFC aus AIP VFR

Bitte beachten Sie die aktuellen Infos vom TWR     »  Seite 2

Unser Flugplatz liegt unterhalb Luftraum C mit der Untergrenze 3500′.

Segelflugbetrieb am Platz beachten!

Überflug der umliegenden Ortschaften, des Freizeitgeländes und der Parkanlage Schönbusch östlich der Platzrunde unbedingt vermeiden!

Mindest-Überflughöhe über die Straßen im Westen (60 ft GND) und Osten (50 ft GND) strengstens beachten!

 

Anklicken für Umgebung
Nicht zur Navigation verwenden! Es gilt die Darstellung der aktuellen AIP VFR!

Bilder vom Flugplatz:
» Web-Album 2009   » Web-Album 2020
» Webcams

Flugplatzbenutzungsordnung:
» PDF

Kennung: EDFC

Lage: 7 km südwestlich von Aschaffenburg;
Koordinaten 49°56’24″N 9°03’49″E;
Höhe über NN 125 m = 410 ft

GAFOR:  Gebiet 45

Kontakt Luftaufsicht:  Tel.   +49 6o26 4933
Fax   +49 6o26 9936o6
e-Mail   tower(∝)fsca.de

Kontakte allgemein: » mehr

Frequenz/KanalAschaffenburg RADIO  Kanal 132.430

Betriebszeiten: Während der Sommerzeit täglich von 08.00 Uhr LT bis Sonnenuntergang (sunset), während der Winterzeit täglich von 08.00 bis 20:00 Uhr LT

Zulassung: Verkehrslandeplatz für Flugzeuge bis 3500 kg Höchstabfluggewicht (5700 kg*), Hubschrauber bis 5700 kg, Motorsegler, Segelflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge, Ballone**mit vorheriger Genehmigung des Platzhalters

Einrichtungen: Landebahnbefeuerung und PAPI (optische Anflughilfe, nur Landerichtung 26)

Start-/Landebahnen:  840 m x 20 m, Asphalt, versetzte Schwellen:
Richtung 08: Startrollstrecke 780 m, Landerollstrecke 653 m
Richtung 26: Startrollstrecke 780 m, Landerollstrecke 704 m
Grasbahn für Segelflugzeuge (Flugzeuge u.a. nach Genehmigung durch den Platzhalter) südlich der Asphaltbahn.

Grenzkontrolle, Zollabfertigung:

Folgende Anfragen bitte über den airport-software Online Service an die Luftaufsicht richten:

  • für Flüge aus/in Nicht-Schengen-Länder: Abfertigung durch die Bundespolizei
  • für Flüge aus/in Nicht-EU-Länder: Abfertigung durch den Zoll

Die Nutzung der as Online Services ist als Gast oder als registrierter Benutzer möglich. Wenn Sie die as Online Services regelmäßig nutzen, ist die Registrierung empfehlenswert. Sie können dann Vorlagen erstellen und bei Anfragen darauf zurückgreifen.


» zum airport-software Online Service

Passkontrolle bei Abflug/Ankunft in/aus Nicht-Schengen-Staaten:
Anmeldung bei der Luftaufsicht standardmäßig » online (siehe Kasten rechts), nur in Ausnahmefällen telefonisch,
möglichst 24 h, spätestens 2 h vor Abflug bzw. Ankunft.
Zollabfertigung bei Abflug/Ankunft in/aus Ländern, die nicht dem Zollgebiet der EU angehören:
Anmeldung  wie oben,
möglichst 24 h, spätestens 3 h vor dem Flug
Siehe auch  Seite 2!

IFR Ab- und Anflüge: Siehe  Seite 2!

Tankstelle: Super Plus, AVGAS100LL, JET A1;
Öl 80/100, W 80/100, 15 W-50, Turbo Öl

Towermannschaft – Beauftragte für Luftaufsicht (BfL): Manfred Brychcy, Michael Görz, Olaf Meindl, Alexander Nüßlein, Kevin Praschma

Landegebühren für LFZ mit erhöhtem Schallschutz, Beispiele:
LFZ bis 1000 kg MTOW (auch Motorsegler und UL) 7,50 EUR
LFZ bis 1200 kg MTOW 10,00 EUR
LFZ bis 1400 kg MTOW 12,50 EUR
Zuschlag bei fehlendem Schallschutz: 50%
Rabatt auf Schulflüge außer Sa, So und an Feiertagen: 40%

Bezahlung per    ist möglich.

Übrigens: Für Oldtimer (vor Baujahr 1960 und unter 1200 kg MTOW) ist die erste Landung an einem Tag gebührenfrei!

» Landegebührenordnung, MWSt-Satz 19%

Abstellgebühren pro Tag im Freien, Beispiele:
LFZ bis 1200 kg MTOW (auch Motorsegler und UL) 4,13 EUR

Hallenplätze: Es sind Hallenplätze für Flugzeuge aller Größenordnungen im Rahmen der Flugplatzzulassung vorhanden. Bitte richten Sie Ihre Anfrage betreffs Verfügbarkeit an den Vorstand! Für kurzzeitige Unterstellung ist Hallenplatz nur sehr beschränkt verfügbar – bei Bedarf (z.B. für Oldtimer) bitte vorher anfragen!

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