Selbststartender und ReisemotorseglerMotorsegler

Als „Motorsegler“ bezeichnet man

  • selbst startende Segelflugzeuge oder Segelflugzeuge mit „Heimkehrhilfe“ – echte Segelflugzeuge, die mit Klapptriebwerken oder Klappluftschrauben ausgerüstet sind,
  • und Flugzeuge, die vorwiegend kostengünstige Sport- und Reiseflüge ermöglichen, aber mit abgestelltem Motor (bei bescheidenen Ansprüchen) auch für Segelflüge genutzt werden können, so genannte Reisemotorsegler (TMG, Touring Motor Glider).

Beide Arten von Motorseglern tragen in Deutschland Kennzeichen der Form D-K***.

Selbst startende Segelflugzeuge
Die Berechtigung, selbst startenden Segelflugzeuge zu fliegen, erwirbt man durch entsprechende Einweisung durch Fluglehrer und Eintrag als „Startart“ in das Flugbuch.

Reisemotorsegler (TMG)
Mit einer Zusatzausbildung von mindestens 6 Flugstunden auf Reisemotorseglern und ca. 20 Stunden zusätzlichem Theorieunterricht können Inhaber der Segelfluglizenz SPL die Berechtigung zum Führen von Reisemotorseglern erwerben.
Auch der direkte Erwerb der SPL nur für Reisemotorsegler, ohne Berechtigung für Segelflugzeuge, ist möglich.

Kosten und weitere Infos:
Siehe Seite FAQ und
INFO Segelflug-Mose (Mai 2022)

Kontakt:
siehe Seite Kontakt

(Alternative: Ausbildung zur LAPL(A) oder PPL(A) auf einem TMG; diese Ausbildung ist identisch mit der Motorflugausbildung, nähere Info siehe dort.)

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