Der Flugplatz als Landesgrenze

Das Schöne am Fliegen: Es gibt keine Landesgrenzen … oder doch???
Weil man von unserem Flugplatz direkt zu jedem Flugplatz in einem anderen Land fliegen darf (das ist eine große Besonderheit unseres Flugplatzes!), gilt er als Grenzübergangsstelle! Viele Landesgrenzen spielen heute keine Rolle. Man kann ohne Kontrollen einfach drüberfahren – oder sie überfliegen, wenn die Staaten am so genannten „Schengener Abkommen“ beteiligt  sind („Schengen-Staaten“). Im Schengener Abkommen wurde der gegenseitige Verzicht auf Personenkontrollen beim Grenzübertritt vereinbart.
Fliegt man aber in ein Land, das kein Schengen-Staat ist, dann ist vor einem Flug dorthin eine Personenkontrolle nötig. Für diese Kontrolle ist die Bundespolizei zuständig, die aber oft die Bayerische Landespolizei (die „normale Polizei“) um die Durchführung bittet. Die Polizei ist rechtzeitig vorm Abflug zu benachrichtigen, sie schickt dann (meistens) Beamte zum Flugplatz. Dies gilt auch bei einem Einflug aus einem Nicht-Schengen-Staat.
Hinter der großen Halle am Parkplatz, neben dem Einfahrtstor zum Flugplatz, steht das  kleine blaue Container-Büro für die Polizei. Hier können die Beamten ihre Aufgaben im Zusammenhang mit Grenzkontrollen erledigen.
Beispiel: Für einen Flug nach Irland ist eine  Personenkontrolle nötig, da Irland kein Schengen-Staat ist, aber keine Zollkontrolle, da Mitglied der EU.

Zoll

Ähnlich ist es mit dem Zoll: Der Zoll interessiert sich aber nicht für die Personen, sondern für Waren, welche in oder aus einem anderen Land gebracht werden.
Beim Verkehr zwischen EU-Staaten besteht Zollfreiheit – jedenfalls fast überall.
Bei einem Flug in oder aus einem Land, das nicht zur EU gehört und mit dem keine Zollfreiheit vereinbart ist, muss der Zoll rechtzeitig verständigt werden, damit Zollbeamte kommen und kontrollieren können (falls man bestimmte Waren mitbringt).

Beispiel: Ein Flug in die Schweiz unterliegt dem Zoll, da die Schweiz kein EU-Staat ist, jedoch nicht der Personenkontrolle durch die Polizei, da die Schweiz ein Schengen-Staat ist.

Und komisch, aber wahr: Die Insel Helgoland gehört zwar zum EU-Land  Deutschland, aber nicht zum EU-Zollgebiet. Flüge nach/von Helgoland müssen beim Zoll angemeldet werden!

Die Hubschrauber der Bundespolizei

Ein Eurocopter EC 135 der deutschen Bundespolizei

Schon seit 1. Dezember 2014 startet von Großostheim aus ein Hubschrauber der Bundespolizei zu Einsätzen zur Erfüllung verschiedenster Aufgaben: Überwachung von Bahnanlagen und Grenzen, Suche nach vermissten Personen oder auch Straftätern, Hilfe bei Naturkatastrophen, Personenbeförderung für die Bundesregierung und vieles mehr. Die Einsatzorte des Großostheimer Hubschraubers liegen vor allem im Bereich Rhein-Main, Rhein-Neckar und Unterfranken.
Die Diensträume der Bundespolizisten befinden sich in den blauen Containern vor dem Bürogebäude.

Über die Aufgaben der Bundespolizei informiert ein Erklärfilm auf der Website der Bundespolizei.

Aktuell



Vortragsreihe zur Flugsicherheit:
„ALLES FLUSI“



Petition:
→ gegen Flugplatzschließung Salzgitter