Mitglieder des Flugsportclubs können in der Flugschule des Flugsportclubs die beiden vom Gesetzgeber vorgesehenen Lizenztypen LAPL(A) bzw. PPL(A) erwerben. Diese berechtigen (mit unterschiedlichem Geltungsbereich und Umfang (siehe Seite Übersicht Lizenzen) dazu,
Voraussetzungen und nötige Unterlagen:
Umfang der Ausbildung: Der Gesetzgeber fordert mindestens 30 (LAPL) bzw. 45 (PPL) Flugstunden, davon mindestens 15 bzw. 25 mit Lehrer und 6 bzw. 10 im Alleinflug. (Erfahrungsgemäß werden deutlich mehr Flugstunden zum Erreichen der Ausbildungsziele benötigt.) Ferner wird ein Sprechfunkzeugnis in deutscher oder englischer Sprache benötigt. Erleichterungen sind möglich, wenn der Bewerber bereits im Besitz anderer Lizenzen ist oder die Flugausbildung innerhalb von vier Monaten abschließt. Für die praktische Grundausbildung stehen derzeit fünf Flugzeuge und ein Motorsegler zur Verfügung. Das für Prüfung und Praxis nötige theoretische Wissen wir im FSC Aschaffenburg-Großostheim im Direktunterricht in Verbindung mit einem Fernlehrgang vermittelt. Den Abschluss der Ausbildung bilden die theoretische und die praktische Prüfungen durch die Luftfahrtbehörde.
Weitere Informationen: Flyer » hier herunterladen
Kontakt: siehe Seite Kontakt
Die TMG-Berechtigung kann man auch auf Basis einer vorhandenen Segelfluglizenz LAPL(S) oder SPL mit einer Zusatzausbildung und -Prüfung erwerben – nähere Info siehe bei Ausbildung Segelflug und Motorsegler.
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