[0] Beim LAPL-Tauglichkeitszeugnis hat der Fliegerarzt einen etwas größeren Beurteilungsspielraum. Aber auch Klasse 2 ist für die meisten Bewerber kein Problem; selbst Menschen mit erheblichen Körperbehinderungen haben diesen Tauglichkeitsgrad erreicht. Ein Vorteil der Klasse LAPL: Das Untersuchungsintervall bleibt ab einem Alter von 50 Jahren bei zwei Jahren, während es sich bei Klasse 2 auf ein Jahr reduziert. [1] ggf. sind ein Vertrautmachen oder eine Differenzschulung notwendig (z.B. wenn erstmals ein Flugzeug mit Einziehfahrwerk oder Verstellpropeller geflogen wird) [2] Wenn bereits 10 Stunden nach Scheinerhalt geflogen wurden. [3] ggf. besondere Regelungen [4] Das sind die EASA-Mitgliedsstaaten (EASA: European Aviation Safety Agency), nämlich die EU-Staaten und Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz [5] Die Ausbildung zur PPL(A) entspricht den internationalen Vorgaben der ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation). Damit kann weltweit in den meisten Ländern geflogen werden. [6] Die LAPL(A) kann nach 15 h Flugerfahrung (ab Scheinerhalt), eingeschlossen 10 h zusätzlicher Schulung, und einem Prüfungsflug in den PPL(A) umgewandelt werden. Beispiel für eine LAPL(A) mit diversen Zusatzeinträgen
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